Zuweisen einer öffentlichen Domänenadresse
Jeder Mandant muss über eine eindeutige, öffentlich zugängliche Adresse verfügen, damit die Endbenutzer über den Mandantenmakler eine Verbindung mit ihm herstellen können. Obwohl jeder Mandant über eine eindeutige öffentliche Domänenadresse verfügen muss, ist es nicht erforderlich, dass jeder Mandant eine eindeutige IP-Adresse hat. Verschiedene öffentliche Adressen können so konfiguriert werden, dass sie auf dieselbe IP-Adresse aufgelöst werden, um die gemeinsam genutzten Gateways des Mandantenmaklers zu erreichen. Auf diese Weise ist der Mandantenmakler weiterhin in der Lage, den Verkehr an den richtigen Mandanten weiterzuleiten, basierend auf dem von einem Endbenutzer angeforderten Hostnamen.
Eine öffentliche Domänenadresse kann auf unterschiedliche Weisen ausgewählt werden. Beispielsweise kann ein Dienstanbieter eine Subdomäne (z. B. Mandant1.Dienstanbieter.com) registrieren und diese einem Mandanten zuweisen. Ein anderer Ansatz könnte die Verwendung einer privaten Domänenadresse (z. B. RAS.Mandant1.com) und deren Weiterleitung an RAS Secure Gateways im Mandantenmakler sein. Zu Testzwecken können Sie sogar eine IP-Adresse verwenden.
Die öffentliche Domänenadresse ist auch eine Eigenschaft eines Mandantenobjekts in der Mandantenmakler-Konsole. Nachdem Sie einen Mandanten mit dem Mandantenmakler verknüpft haben, müssen Sie sicherstellen, dass diese Eigenschaft die richtige Adresse enthält. Andernfalls können sich die Endbenutzer nicht über den Mandantenmakler mit dem Mandanten verbinden.
So überprüfen Sie die öffentliche Adresse des Mandanten (und stellen sie ggf. ein):
- Melden Sie sich beim Mandantenmakler an.
- Navigieren Sie in der RAS-Konsole zu Serverfarm > Mandanten.
- Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf einen Mandanten und wählen Sie Eigenschaften.
- Überprüfen Sie im Dialogfeld Eigenschaften, ob das Feld Öffentliche Domänenadresse die richtige Adresse enthält.